Wegen der Coronakrise fehlte es in der Lebensmittelindustrie vereinzelt an Zutaten und Verpackungsmaterialien. Seither stimmen einige Angaben der Verpackungen nicht mehr mit den tatsächlichen Eigenschaften einzelner Produkte überein. Eigentlich müssten sogar Lebensmittelzutaten infolge der Fehldeklarationen weggeworfen werden. Um einem Foodwaste zu entgegnen und weil falsch deklarierte Lebensmittel nicht verkauft werden dürfen, hat der Bundesrat in einer Sitzung vom 16. April 2020 eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung veranlasst.
Mit der neuen Regelung sollen Abweichungen, befristet, für ein halbes Jahr, toleriert werden. Die betroffenen Lebensmittel müssen seither mit einem roten Kleber versehen werden, der auf eine Internetseite verweist, um genauer über die Zusammensetzung, Herkunft und Herstellungsmethoden Rechenschaft abzugeben. Die provisorischen Angaben sind aber nur gestattet, wenn bei einer neuen Zusammensetzung von keiner Gesundheitsgefährdung wie Allergieproblemen ausgegangen werden kann.