Autos, Zahnbürsten oder Kühlschränke
Kunststoffe werden heute bei nahezu jeder Produktgruppe als Werkstoff eingesetzt, denn sie sind vielseitig nutzbar und können gezielt für spezifische Anwendungen modifiziert werden. Einige Kunststoffe können bereits wiederverwertet werden. PET ist wohl das berühmteste Beispiel dafür. Allerdings werden jedoch nur 32,5 % der Kunststoffverpackungen recycelt. Gleichzeitig gelangen jährlich hunderte Tonnen Kunststoffabfälle in die Umwelt.
Die EU-Kommission will mithilfe von Normen die Wiederverwendbarkeit von Kunststoffen im europäischen Raum fördern. Diese Ansicht unterstützt auch der Schweizer Bundesrat. Am 31. August 2022 hat er das Mandat für internationale Verhandlungen zur Ausarbeitung einer Plastikkonvention verabschiedet. Dieses neue internationale Abkommen soll mithilfe von harmonisierten Regeln dazu beitragen, die Umweltbelastung durch Kunststoffe zu verringern. Für Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte auf den europäischen Binnenmarkt exportieren, wird die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle an Relevanz gewinnen.
Normungsauftrag «Kunststoff-Recycling»
Die EU-Kommission beauftragt die europäischen Normenorganisationen mit der Erarbeitung von elf europäischen Normen zum Thema «Kunststoff-Recycling». Folgende Produktgruppen werden dabei berücksichtigt:
• Verpackungen
• Bauprodukte
• Elektronische und elektrische Geräte
• Strassenfahrzeuge
• Landwirtschaftliche Erzeugnisse
• Kunststoffabfälle
• Rezyklate aus Kunststoff
Die harmonisierten Normen definieren beispielsweise das Verfahren und die Kriterien zur Bewertung der Wiederverwertbarkeit von Kunststoffverpackungen. Die Definitionen und Grundsätze für das Design-Recycling von Kunststoffverpackungen sind weitere Aspekte, die mithilfe von Normen harmonisiert werden. Eine einheitliche Qualitätsbewertung von Kunststoffrezyklaten verschiedener Kunststoffgruppen hilft, diese zukünftig besser recyceln zu können. Folgende Kunststoffgruppen werden dabei berücksichtigt: rHDPE, rLDPE, rPP, rPET, rPVC, rPS, rEPS, rABS
Mit der Erarbeitung der harmonisierten Normen werden folgende CEN-Komitees beauftragt:
• CEN/TC 88 «Wärmedämmstoffe und -produkte»
• CEN/TC 134 «Elastische, textile, laminierte und modulare mechanisch verriegelte Bodenbeläge»
• CEN/TC 155 «Kunststoff-Rohrleitungssysteme und -Leitungssysteme»
• CEN/TC 249 «Kunststoffe»
• CEN/TC 254 «Flexible Folien für Abdichtungen»
• CEN/TC 261 «Verpackungen»
• CEN/TC 301 «Strassenfahrzeuge»
Ihr Mitwirken ist gefragt!
Möchten Sie bei der internationalen und europäischen Entwicklung von Normen rund um das Abfallmanagement mitwirken? Durch die Teilnahme in den nationalen Normenkomitees INB/NK 2261 «Packaging» und INB/NK «Plastics» bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erfahren, in welche Richtung sich Normen rund ums Recycling entwickeln. Als Komitee-Mitglied können Sie die kommenden Normen unter dem Normungsmandat der EU beeinflussen.
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
David Schaltegger, david.schaltegger@snv.ch, Tel: +41 52 224 54 23